Breitbandanbieter müssen unter der vorgeschlagenen FCC-Verordnung möglicherweise bald „Nährwertetiketten“ für Dienste anzeigen

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Im Zusammenhang: Erstens verlangte Apple von Apps im App Store, dass sie in ihren Beschreibungen Datenschutz-„Nährwertkennzeichnungen” anzeigen. Jetzt erwägt die FCC Regeln, die Breitband-Internetanbieter dazu verpflichten, „Nährwertkennzeichnungen” über ihre Dienste anzubringen, anstatt sie im Kleingedruckten ihrer Verträge zu verstecken.

Am Donnerstag kündigte die Federal Communications Commission (FCC) an, dass sie eine Seite aus dem Regelwerk der Food and Drug Administration herausnehmen und auf Internetdienstanbieter (ISP) anwenden werde. Ein vorgeschlagenes Regelwerk, das von allen vier Kommissaren gebilligt wurde, würde von den ISPs verlangen, den Verbrauchern mehr Transparenz über ihre Dienstleistungen zu bieten, indem sie eine Etikettierung nach dem Vorbild der Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln vorsehen.

„In einem Lebensmittelgeschäft erleichtern Nährwertkennzeichnungen den Vergleich von Kalorien und Kohlenhydraten”, sagte FCC-Vorsitzende Jessica Rosenworcel heute Morgen über Twitter. „Wir brauchen die gleichen einfachen Labels für Breitband – damit wir Preis, Geschwindigkeit und Daten vergleichen können. Keine Gebühren mehr im Kleingedruckten.”

Rosenworcel weist auf die Tendenz von Breitbandanbietern hin, Verbraucher mit versteckten Gebühren und Servicebeschränkungen wie Modemmiete, Upload-Geschwindigkeiten und Datenobergrenzen zu belasten. Bei der Anmeldung für einen Dienst werden Verbraucher oft allein gelassen, um diese Dinge zu finden. Viele Kunden haben sich darüber beschwert, dass sie Rechnungen mit nicht offengelegten Gebühren erhalten, die 50 Prozent des beworbenen Abonnementpreises oder mehr erreichen.

Gemäß den vorgeschlagenen Regeln müssen die Anbieter sowohl den vertraglich vereinbarten Aktionspreis als auch den regulären Preis jedes Serviceplans deutlich anzeigen. Sie müssen auch alle Datenobergrenzen und ihre Überschreitungsgebühren offenlegen. Andere Kosten wie Modemmiete, staatliche Steuern und zusätzliche Gebühren müssen ebenfalls ausgewiesen werden.

Die FCC hofft, die vage und irreführende Sprache zur Beschreibung von Geschwindigkeiten zu beseitigen, indem die Etiketten "typische" Download- und Upload-Geschwindigkeiten enthalten. Derzeit werben die meisten Anbieter für ihre Pläne mit den maximal erreichbaren Geschwindigkeiten und fügen „bis zu” in die Werbesprache ein – „Mit blitzschnellen Geschwindigkeiten von bis zu 400 Mbit/s …” Typische Geschwindigkeiten geben zusammen mit Latenz- und Paketverlustinformationen eine genauere Darstellung was der Kunde erwarten kann.

Es ist unklar, ob die Regeln letztendlich etwas an der erbrachten Leistung oder den Kosten für den Verbraucher ändern werden. Da Breitbandanbieter im Wesentlichen ein Oligopol betreiben, bedeuten diese neuen Regeln lediglich, dass sie den Kunden offen anlocken müssen, anstatt ihn zu verstecken.

Aufnahmequelle: www.techspot.com

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