Kommentar der Redaktion: Vor zwei Jahren, als ich noch in einer Wohnung lebte, kam ein Spectrum-Vertreter an meine Tür und machte mir ein Angebot für schnelleres Internet zu einem niedrigeren Preis, als ich mit Grande bezahlte. Ich war sowieso bereit zu wechseln, weil Grandes Service weit unterdurchschnittlich war. Ein paar Tage später stellte ich nach mehreren Anrufen beim Kundenservice fest, dass ich den Anbieter nicht wechseln konnte, da Grande einen Vertrag mit den Wohnungseigentümern hatte.
Meine Probleme beim Wechseln der Kabelunternehmen waren nicht einzigartig. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern im ganzen Land haben attraktive Gewinnbeteiligungsabkommen mit Kabelunternehmen abgeschlossen. Die Praxis erstickt den Wettbewerb (sofern vorhanden) und ermöglicht es den Anbietern, den Mietern für minderwertigen Service alles in Rechnung zu stellen, was sie wollen. Dann kassieren die Vermieter eine Gewinnbeteiligung. Es ist ein sehr schattiges Setup.
Glücklicherweise schreitet die Federal Communications Commission (FCC) ein, um diesen schleimigen Geschäften ein Ende zu bereiten. In einer einstimmigen 4:0-Abstimmung am Donnerstag bekräftigte die FCC ihr Verbot solcher Vereinbarungen. „Bestätigt“, weil die Kommission diese „Schatzgeschäfte“ schon lange verbietet.
„Die Federal Communications Commission hat Internetdienstanbietern lange verboten, mit Vermietern süße Geschäfte abzuschließen, die garantieren, dass sie der einzige Anbieter im Gebäude sind“, heißt es in der Feststellungsentscheidung. „Aber die Bilanz in diesem Verfahren hat deutlich gemacht, dass unsere bestehenden Regeln nicht ausreichen und dass wir mehr tun können, um Anbietern, die einen wettbewerbsfähigen Service in Mehrfamilienhäusern anbieten wollen, die Tür aufzubrechen.“
Die Frage ist, was genau wird die Kommission tun, um dieses „neue“ Mandat durchzusetzen, was sie zuvor nicht getan hat? Laut FCC war der Wortlaut dieser Verträge die Lücke, die Unternehmen nutzten, um das frühere Exklusivitätsverbot zu umgehen.
Das erste, was sie vorschlägt, ist ein „hartes Durchgreifen“ gegen diese Verträge. Anbieter können weiterhin Einnahmen teilen, es ist ihnen jedoch untersagt, eine „Exklusiv“-Vereinbarung mit dem Vermieter einzugehen. Anderen Anbietern muss der gleiche Zugang und die gleiche Möglichkeit gewährt werden, ohne dass dies durch vertragliche Regelungen ausgeschrieben wird. In dem Versuch, die Wettbewerber auf Augenhöhe zu halten, können die Anbieter auch nicht den Anteil des Immobilieneigentümers erhöhen, wenn sich mehr Mieter für den Service anmelden.
Der zweite Aufruf gilt der Transparenz. Dienstleister müssen den Kunden im Voraus offenlegen, ob sie eine Marketingvereinbarung mit den Immobilieneigentümern haben. Sie müssen deutlich machen, dass Mieter andere Möglichkeiten haben.
Der letzte Schritt besteht darin, eine weitere Lücke zu schließen, die als „Sale-and-Leaseback-Vereinbarungen“ bezeichnet wird. Bei dieser Täuschung verkauft ein Kabelanbieter dem Vermieter die Kabelverkabelung für das Gebäude und mietet sie dann auf exklusiver Basis zurück, wodurch konkurrierende Unternehmen ausgeschlossen werden.
„Jeder Amerikaner sollte Zugang zu hochwertigen, erschwinglichen modernen Kommunikationsdiensten haben – einschließlich des Drittels, das in Mehrfamilienhäusern lebt“, sagte Commissioner Geoffrey Starks. „Zu lange standen Millionen von Amerikanern, die in Multi-Tenant-Umgebungen leben und arbeiten, vor Hindernissen, um die besten Kommunikationsdienste und -preise zu erhalten. Die heutige Entscheidung wird einige dieser Hindernisse beseitigen, indem bestimmte Arten von Vereinbarungen zur Umsatzbeteiligung verboten werden, die eine Offenlegung in einfacher Sprache erfordern von exklusiven Vermarktungsvereinbarungen und das Verbot von Sale-and-Leaseback der Innenverkabelung von Gebäuden.“